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Antragspflicht für Insolvenzen soll weiterhin ausgesetzt werden

Finanzen

Antragspflicht für Insolvenzen soll weiterhin ausgesetzt werden

Seit einigen Monaten ist die Verpflichtung für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, für Insolvenzen einen Antrag zu stellen, ausgesetzt. Die Lockerung gilt noch bis Ende September. Nach Ablauf der Lockerung sind die Unternehmen, die es bis dahin nicht geschafft haben sich zu fangen, verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht möchte die Lockerung nun verlängern. Unternehmen in Branchen, in denen das Wirtschaftsgeschehen wieder anziehe, oder die sich durch staatliche Hilfsangebote sanieren wollen, soll dies weiter ermöglicht werden. Lambrecht will daher den Vorschlag einbringen, die Pflicht für Insolvenzen für diese Unternehmen bis Ende März 2021 auszusetzen. Die Lockerung soll aber ausdrücklich nur für Unternehmen gelten, die überschuldet seien und nicht für jene, die zahlungsunfähig seien.

Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei ließ verlauten, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dem Vorschlag zustimmen würden, jedoch mit Einschränkungen. Eine Verlängerung bis Ende März scheint zu lange, da er selber eine Verlängerung bis Ende des Jahres für angemessen halte.

 

 

Bild: Depositphotos.com/filmfoto

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