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Unternehmensgründung, Arbeitsverträge, Anlageberatung: Neue EU-Richtlinien werden jetzt wirksam

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Unternehmensgründung, Arbeitsverträge, Anlageberatung: Neue EU-Richtlinien werden jetzt wirksam

Seit dem 1. August ist die EU-Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) gültig und senkt einige Bürokratie-Hürden, denn für angehende Unternehmer ist es nun einfacher, eine GmbH anzumelden. Mit Inkrafttreten der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) wird die Datenübertragung im europäischen Wirtschaftsraum einheitlich. Die notarielle Beurkundung kann nun per Videofonie erfolgen, ebenso die Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen. Die Offenlegung in einem Amtsblatt ist nicht mehr notwendig, auch die Eintragung von Zweigniederlassungen sowie die Einreichung von Urkunden und Informationen können jetzt vollständig online erledigt werden.

Für Arbeitgeber ist die neue EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen wichtig. Arbeitsbedingungen müssen jetzt konkreter dargestellt werden. Arbeitsbeginn, das genaue Ende eines befristeten Vertrages, Ort der Arbeit, Lohn, Überstundenregelungen, Arbeitszeiten und Dauer der Probezeit müssen vor Antritt des Arbeitnehmers schriftlich festgehalten werden. Möglich ist das auch als gesondertes Ergänzungsschriftstück zum eigentlichen Vertrag. Angestellte, deren Vertrag vor dem ersten August begonnen hat, können beim Arbeitgeber anfordern, diese Informationen nachträglich geliefert zu bekommen.

Neu ist auch, dass Anlageberater ihren Kunden jetzt nachhaltige Anlagen anbieten müssen. Konkret müssen sie die Kunden nach ihren Präferenzen zu diesem Thema fragen und entsprechende Angebote vorlegen.

MK

Bild: Depositphotos / piratka20073.rambler.ru

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