Connect with us

Unternehmen

Diskriminierungsvorwurf droht: Bei Stellenausschreibungen auf die Formulierung achten!

Auf die Wortwahl kommt es an: Das musste jüngst auch ein Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Heilbronn erfahren. Dieses entschied nämlich, dass er an einen abgelehnten Bewerber eine Summe von 7.500 Euro zahlen müsse. Der Grund? Altersdiskrimierung, wie die »Kanzlei für Arbeitsrecht Christina Linke« kürzlich in einer Pressemitteilung berichtete.

Denn die Stellenausschreibung habe die folgenden  Zeilen beinhaltet: »Als Digital Native fühlst du dich in der Welt der Social Media, der datengetriebenen PR, des Bewegtbildes und allen gängigen Programmen für DTP, CMS, Gestaltung und redaktionelles Arbeiten zu Hause.«

Der abgelehnte Bewerber, ein Diplom-Wirtschaftsjurist, sei allerdings im Jahr 1972 geboren worden und besitze somit ein Alter, an dem er nicht mit den digitalen Technologien aufgewachsen sein könne, wie das Arbeitsgericht befand. Nach Ansicht des Gerichts sei also tatsächlich ein Indiz für Altersdiskriminierung in dem Text vorhanden.

Dem stünde auch nicht entgegen, dass der Kläger für den Aufgabenbereich überqualifiziert gewesen sein und ein Gehalt von 90.000 Euro habe beziehen wollen, denn all dies könne die Vermutung nicht ausräumen, dass er aufgrund seines Alters diskriminiert worden sei. Das Gericht hielt somit eine Entschädigung in Höhe von 1,5 Monatsverdiensten, also 7.500 Euro, für angemessen.

Das Fazit der »Kanzlei für Arbeitsrecht Christina Linke« lautet somit: »Achten Sie in Ihren Stellenausschreibungen unbedingt darauf, dass kein Merkmal des AGGs berührt wird. Die Merkmale sind: Religion, Rasse, Geschlecht, sexuelle Identität und Schwerbehinderung. Denn Achtung: es gilt eine Beweislastumkehr. Der Bewerber muss nur ein Indiz geltend machen, durch das er benachteiligt wurde. Dann muss der Arbeitgeber vollumfänglich beweisen, dass er den Arbeitnehmer nicht diskriminiert hat. Und wie wir hier an diesem Urteil sehen, fällt dieser Nachweis äußerst schwer.«

Beitragsbild: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

AS

Continue Reading

More in Unternehmen

To Top