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Urteil des BGH trifft Coaching-Branche empfindlich

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Urteil des BGH trifft Coaching-Branche empfindlich

Die Digitalisierung der Coaching-Branche und des gesamten Weiterbildungssektors erlebt durch ein aktuelles Urteil (Az.: III ZR 109/24) einen Dämpfer. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass viele digitale Lernangebote künftig einer behördlichen Zulassung bedürfen – eine Entscheidung, die insbesondere junge EdTech-Start-ups vor massive Herausforderungen stellt.

Das Gericht stellte klar, dass entgeltliche digitale Bildungsangebote mit interaktiven Elementen wie Tests oder Fragemöglichkeiten unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen. Dabei gibt keine Bagatellgrenze: Selbst günstige Mini-Kurse ab 99 Euro benötigen die behördliche Genehmigung. Für Start-ups bedeutet dies zusätzliche Kosten von mindestens 1.000 Euro pro Kurs und Wartezeiten von mehreren Monaten.

In dem konkreten Fall muss der Kursveranstalter laut Medienberichten 23.800 Euro an den Kunden zurückzahlen, dabei handelt es sich demnach um die Hälfte der Kosten für  ein Business-Mentoring-Programm zur finanziellen Fitness. Die andere Hälfte war vom Kunden noch gar nicht bezahlt worden. Nicht selten zahlen die Teilnehmer solche Beträge in Raten – oder verschulden sich sogar dafür.

Rechtsexperten raten betroffenen Unternehmen zu schnellem Handeln: Bestehende Angebote dringend auf Zulassungspflicht prüfen, bei Bedarf Anträge stellen (vorläufige Anmeldungen sind möglich) und Geschäftsmodelle gegebenenfalls anpassen

MK

Depositphotos / AndreyPopov

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