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Rewe verliert vor Gericht im App-Streit: Bonus-Coupons ohne Preisangabe sind rechtswidrig

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Rewe nicht länger mit Bonus-Coupons in seiner App werben darf, ohne zugleich den vollständigen Verkaufspreis der beworbenen Produkte anzugeben. Der Fall betrifft Werbeaktionen wie etwa 2 Euro Gutschein auf Sekt oder 1 Euro Bonus auf Margarine – die Abzüge wurden ausgewiesen, aber nicht der Preis der Ware.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte geklagt mit dem Argument, dass ohne Kenntnis des Preises »eine informierte Kaufentscheidung« unmöglich sei. Das Gericht bestätigte diesen Standpunkt: Wer mit Rabatten wirbt, müsse transparent den Preis nennen.

Handelsexperten sehen in der Digitalisierung längst keinen Trend mehr, sondern eine Überlebensfrage. Der stationärer Handel ohne Apps mit besonderer Kundenansprache werde künftig kaum bestehen können, denn nur so ließen sich gezielte Angebote, standortbezogene Aktionen und effektives Online-Marketing umsetzen. Supermärkte müssten heute weit stärker um ihre Kundschaft werben müssen als früher. Die einst feste Kundenbindung im Lebensmittelhandel sei weitgehend verloren gegangen. Am Ende entscheide, wer den größten Mehrwert für den Kunden biete und dafür seien digitale Services wie Apps ein entscheidender Faktor.

Rewe zeigte sich bereit zur Prüfung der Konsequenzen, verweist aber darauf, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei.

SK

Bildbeitrag: IMAGO / Bihlmayerfotografie

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