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Ferrari: Unternehmen behält Markenrecht für »Testarossa«

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Ferrari: Unternehmen behält Markenrecht für »Testarossa«

In einem wegweisenden Urteil hat das Europäische Gericht entschieden, dass Ferrari die exklusiven Rechte am legendären Markennamen »Testarossa« behalten darf. Damit wurde eine frühere Entscheidung des EU-Amts für geistiges Eigentum (EUIPO) aufgehoben, das den Markenschutz 2023 für erloschen erklärt hatte.

Hintergrund des Rechtsstreits war die Frage, ob Ferrari die Marke tatsächlich noch nutzt – immerhin wurde das Kultmodell bereits 1996 aus der Produktion genommen. Ein deutscher Spielzeughersteller hatte argumentiert, der Name sei seit Jahren nicht mehr im aktiven Gebrauch und beantragte die Löschung, um selbst lizenzfrei Produkte unter diesem Namen vermarkten zu können.

Doch das Gericht sah dies anders: Der Verkauf gebrauchter Testarossas über autorisierte Händler, die Bereitstellung von Original-Ersatzteilen sowie lizenzierte Merchandising-Produkte wie Modellautos wurden als fortlaufende Nutzung der Marke gewertet, heißt es in einem Bericht auf der Onlineplattform der »Tagesschau«. Besonders entscheidend war, dass Ferrari durch Zertifizierungsdienste für Gebrauchtfahrzeuge und Kooperationen mit Händlern kontinuierlich die Herkunft der Produkte gesichert hatte.

Für die Automobilbranche setzt dieses Urteil einen wichtigen Präzedenzfall: Es zeigt, dass Hersteller ihre Markenrechte auch an nicht mehr produzierten Modellen behalten können, wenn sie durch begleitende Dienstleistungen und Lizenzgeschäfte die Verbindung zur Marke aufrechterhalten. Der unterlegene Spielzeughersteller kann zwar noch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, Experten schätzen seine Erfolgsaussichten jedoch als gering ein – zumal sich Ferrari bereits 2020 in einem ähnlichen Verfahren durchsetzen konnte.

MK

Bild: IMAGO / ZUMA Press

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