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SAP: US Supreme Court lässt Teradata-Klage gegen Softwareriesen zu – Signal auch für deutsche Konzerne

Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Antrag von SAP auf Anhörung abgelehnt und damit den Weg für eine Kartellklage des US-Konkurrenten Teradata frei gemacht. Im Kern geht es um den Vorwurf des illegalen Kopplungsverkaufs: SAP habe bestimmte Softwarelösungen nur zusammen mit der hauseigenen Datenbank vertrieben und so Wettbewerber ausgeschlossen. Eine Vorinstanz hatte die Klage 2021 abgewiesen, das Berufungsgericht ließ sie Ende 2024 wieder zu. Der Prozess soll im April 2026 beginnen.

Für SAP ist das ein heikler Moment: Der Konzern gilt als größter Softwarehersteller Europas und Schwergewicht im DAX, seine Marktstellung wirkt damit weit über die Branche hinaus. Ein negatives Urteil in den USA könnte nicht nur finanzielle Risiken bergen, sondern auch das Vertrauen in deutsche Tech-Kompetenz und Compliance-Kultur beeinträchtigen. Gerade in Zeiten, in denen Deutschland versucht, eigene digitale Champions zu etablieren, steht SAP sinnbildlich für Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit »Made in Germany«.

Der Fall ist zudem grundsätzlich richtungsweisend: Er betrifft die Frage, wie weit Softwareanbieter ihre Systeme verknüpfen dürfen, ohne gegen Kartellrecht zu verstoßen – ein Thema, das auch für Cloud-, KI- und Plattformanbieter in Europa zunehmend relevant wird.

SAP weist alle Vorwürfe zurück. Unterstützt wurde der Konzern vor dem Supreme Court unter anderem durch Stellungnahmen von Microsoft und Meta (sogenannte »amicus briefs«), die vor einer zu engen Auslegung der US-Antitrust-Gesetze warnten.

SK

Beitragsbild: IMAGO / photothek

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