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Erfolg

Experteninterview mit Ronny Schausten von S2 Software

Aufgrund der anhaltenden Pandemie müssen viele Unternehmen Mitarbeiter entlassen. Was passiert mit den bereits gekauften Software-Lizenzen?

Um Liquidität zu gewinnen können ungenutzte Softwarelizenzen sicher verkauft werden. Ob in Folge einer Überlizenzierung oder nach Verlagerung von Arbeitsplätzen oder eben nun durch Corona – jede ungenutzte Version von Microsoft Office und Co. kostet Geld. Diese unnötigen Kosten können bei gleichzeitiger Kapitalfreisetzung vermieden werden. Hierauf hat sich TrustedLicense spezialisiert.

Auf welche Punkte sollten Unternehmer beim Verkauf achten und wie funktioniert der Handel mit „Used Software“?

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, in Ihrem Unternehmen kostengünstige Used Software einzusetzen, brauchen Sie einen vertrauenswürdigen Partner, um Ihr Vorhaben umzusetzen. Dabei sollte eine vollständige Dokumentation des gesamten Prozesses gegeben sein. Beispielsweise muss der Ersterwerber versichert haben, dass alle Kopien und Installationen gelöscht worden sind. Wir stellen Ihnen hierfür ein umfangreiches Dossier bereit, das Ihnen volle Rechtssicherheit gewährt. Eine reine Übermittlung des Lizenzschlüssels ist nicht rechtmäßig.

Bildquelle: TrustedLicense®

Herr Schausten, wie hat sich die Coronakrise auf Ihr Geschäft ausgewirkt?

Da es für Unternehmen unabdingbar ist, Software im Unternehmen zu nutzen, konnten wir in der Corona-Pandemie keine signifikante Reduzierung unseres Umsatzes feststellen. Im Gegenteil: Gerade jetzt schauen Firmen genauer auf Ihre Fixkosten, so z. B. auch laufende Softwareverträge. Wir schließen hier eine Lücke, da wir eine hohe Kostenreduzierung (teilweise über 72%) bei vollwertiger Softwarenutzung anbieten. Vorteil ist hierbei ganz klar: Der Nutzer merkt nicht, ob es sich um „neue“ oder „gebrauchte“ Software handelt.

Viele Unternehmen besitzen sogenannte „Volumenverträge“. Dürfen einzelne Teile dieser Verträge ebenfalls gesondert verkauft werden?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat hierzu am 3. Juli 2012 festgestellt, dass sich das Recht auf ausschließliche Verbreitung erschöpft, sobald der Rechteinhaber (meist der Hersteller einer Software) eine Lizenz inklusive unbefristetem Nutzungsrecht entgeltlich an den Erstanwender verkauft.

Einfacher ausgedrückt: Der Erstkäufer darf seine Lizenzen weiterverkaufen – was allerdings selbstverständlich an Bedingungen geknüpft ist. Grundsätzlich darf jede Lizenz nur einmal verwendet werden. Verkauft der Erstanwender die Lizenzen, ist er nicht mehr berechtigt, sie zu nutzen. Er muss die Kopie daher unbrauchbar machen. Dies lassen wir uns bei jedem Software-Ankauf schriftlich versichern. Selbstverständlich können somit auch Teile des Volumenlizenzvertrags verkauft werden. Ein von Unternehmen gern gegangener Weg ist das „Hybrid-Modell“, in dem neue sowie gebrauchte Lizenzen parallel genutzt werden.

Herr Schausten, auf welche Software haben Sie sich mit TrustedLicense® spezialisiert?

TrustedLicense hat sich auf die Wiedervermarktung von Microsoft Lizenzen spezialisiert. Dabei geht es um Microsoft Server, Zugriffslizenzen sowie Office- und Windows Betriebssysteme. Ein weiterer Vorteil – den wir in Deutschland einzigartig – mit anbieten ist, eine kostenlose Lizenzanalyse im Hause der Unternehmen durch einen zertifizierten Microsoft AuditPrüfer. Dadurch bekommt das Unternehmen eine rechtskonforme Handlungsempfehlung, die auch von Microsoft abgesichert ist.

Bildquelle: TrustedLicense

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