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Deutsche Umsetzung der Europäischen Crowdfunding-Verordnung in der Kritik

Finanzen

Deutsche Umsetzung der Europäischen Crowdfunding-Verordnung in der Kritik

Anfang Mai verabschiedete der deutsche Bundestag das Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz. Damit wurde die ›European Crowdfunding Service Provider Regime‹-Verordnung (ECSP-VO) im deutschen Recht umgesetzt. Das Gesetz sieht vor, dass Informations- und Offenlegungspflichten für ein Anlageinformationsblatt festgeschrieben werden müssen. Sofern angegebene Informationen irreführend oder falsch sein oder wichtige Informationen für Anleger fehlen sollten, müssen verantwortliche Mitglieder von Leistungsorganen von Emittenten bereits für einfache Fahrlässigkeit haften. Das weicht wesentlich von den Haftungsregeln in anderen Bereichen ab. Bei Emissionen von Wertpapieren mit und ohne Prospekt sowie bei Emissionen von Vermögensanlagen mit und ohne Prospekt haftet jeweils nur der Emittent bei grober Fahrlässigkeit.

Der Bundesverband Crowdfunding kritisert die Verschärfung der Haftungsregeln mit Nachdruck. Es handle sich dabei eher um »Schwarmfinanzierungsverhinderungsgesetz«. Das Gesetz widerspreche in wesentlichen Punkten dem Gedanken der ECSP-VO, einheitliche Bedingungen für Unternehmen zu schaffen, die europaweit Crowdfunding-Kampagnen durchführen können. »Die derzeitige Umsetzung des SchwarmfinanzierungsbegleitG konterkariert das Ziel der ESCP-VO und benachteiligt deutsche Unternehmen gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern«, sagt Uli Fricke, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, in einer Pressemitteilung des Verbandes.

Bild: Depositphotos / HayDmitriy

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