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Stechuhr-Urteil: Gerade jetzt zählen Ergebnisse, nicht die Arbeitszeit!

Aus dem Magazin

Stechuhr-Urteil: Gerade jetzt zählen Ergebnisse, nicht die Arbeitszeit!

In den vergangenen zweieinhalb Jahren hat sich in der Arbeitswelt einiges verändert. Die Corona-Krise hat uns gelehrt, flexibler zu sein. Kundentermine sind persönlich nicht möglich? Dann eben als Video-Calls. Mitarbeiter dürfen nicht gemeinsam im Großraumbüro arbeiten? Die Geburtsstunde des Homeoffice. Auch wenn ich persönlich kein so großer Fan davon bin, denke ich, dass es je nach Branche eine gute Entwicklung war. Und jetzt? Hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitszeiterfassung in Deutschland zur Pflicht wird. Warum das in der aktuellen Zeit ein absolut falsches Signal ist, beleuchte ich in diesem Beitrag.

Hat der Mittelstand nicht schon genug zu stemmen?

Mitte September ist die Entscheidung gefallen: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts besteht in Deutschland nun eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Allerdings gibt es noch keinen Plan, wie das konkret umgesetzt werden soll. Bisher gab es lediglich ein paar vage Vorschläge in die Richtung, dass doch die Tools, mit der in einigen Abteilungen schon gearbeitet werde, auf den gesamten Konzern ausgedehnt werden könnten. Und genau da haben wir es schon wieder: An den Mittelstand denkt keiner. Müssen Familienunternehmer, die sowieso schon unter Fachkräftemangel und den massiv gestiegenen Energiekosten leiden, jetzt allen Ernstes auch noch in die Anschaffung, Einrichtung und Wartung von Zeiterfassungssystemen investieren?

Den gesamten Gastbeitrag »Stechuhr-Urteil: Gerade jetzt zählen Ergebnisse, nicht die Arbeitszeit!« von Martin Limbeck und weitere spannende Themen finden Sie in der aktuellen Ausgabe des founders Magazins Nr. 41 -> LINK

 

Beitragsbild: IMAGO / Allstar (Mary Evans AF Archive Universal)

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