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Staatliche Aufträge nur mit Tariflohn: Neue Vergaberegeln könnten Start-ups und Mittelstand vor Hürden stellen

Union und SPD haben sich auf das Bundestariftreuegesetz geeinigt und damit den Weg für neue Regeln bei öffentlichen Ausschreibungen frei gemacht. Künftig sollen Aufträge des Bundes grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen oder tarifgleichen Arbeitsbedingungen unterliegen. Ziel ist es, die Tarifbindung zu stärken und Lohndumping bei staatlich finanzierten Projekten zu verhindern.

Für Unternehmen bedeutet das neue Anforderungen bei der Teilnahme an Bundesvergaben. Besonders für Start-ups, junge Wachstumsunternehmen und nicht tarifgebundene Mittelständler kann die Regelung eine zusätzliche Hürde darstellen, da sie ihre Vergütungsstrukturen anpassen oder entsprechende Nachweise erbringen müssen. Firmen mit bestehender Tarifbindung könnten dagegen Wettbewerbsvorteile erhalten.

Die Tarifpflicht soll vor allem für Bau- und Dienstleistungsaufträge gelten und erst ab bestimmten Auftragswerten greifen. Lieferleistungen sowie einige sicherheitsrelevante Bereiche bleiben ausgenommen. Dennoch betrifft das Gesetz einen erheblichen Teil der öffentlichen Beschaffung, da der Bund jährlich Aufträge im Umfang von rund 40 Milliarden Euro vergibt.

Befürworter sehen darin einen Schritt zu faireren Wettbewerbsbedingungen und stabileren Löhnen, während Kritiker zusätzliche Bürokratie und steigende Projektkosten befürchten. Für Unternehmen, die stärker auf öffentliche Auftraggeber setzen oder dies künftig planen, gewinnt die Tarifbindung damit an strategischer Bedeutung.

Der Bundestag soll das Gesetz kurzfristig verabschieden, eine Zustimmung des Bundesrates gilt als wahrscheinlich. Mit Inkrafttreten würden sich die Rahmenbedingungen für staatliche Aufträge in Deutschland spürbar verändern.

SK

Bildbeitrag: IMAGO / Andreas Gora

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