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Viertes Corona-Steuerhilfegesetz soll Erleichterung bringen

Finanzen

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz soll Erleichterung bringen

Der Bundestag hat jetzt das vierte Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Für Unternehmen bedeutet das, dass die sogenannte degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter bis Ende 2023 verlängert wird, heißt es auf »tagesschau.de«. Unternehmen könnten demnach für einen Großteil aller trag- und fahrbaren Investitionen wie Maschinen, Fuhrpark oder die Betriebs- und Geschäftsausstattung in den ersten Jahren nach der Anschaffung größere Summen abschreiben, für 2022 und 2023 werde der Höchstbetrag zudem auf zehn Millionen Euro angehoben.

Für Arbeitnehmer, die von Zuhause arbeiten, sei die Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 verlängert worden. Pro Tag könnten 5 Euro angesetzt werden, jedoch höchstens 600 Euro pro Jahr. Diese Summe werde aber der bereits für alle Arbeitnehmer bestehenden Werbungskosten-Pauschale von 1000 Euro jährlich zugerechnet, würde also erst wirksam werden, wenn diese Summe überschritten wird. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung soll bis Ende Oktober 2022 verlängert werden. Wer seine Erklärung für 2021 alleine macht, hat bis Ende Oktober 2022 Zeit, mit Steuerberater bis Ende August 2023. Auch in den kommenden Jahren soll es längere Fristen geben.

Weiterhin sollen Boni für Beschäftige in Pflege, Krankenhäusern und Arztpraxen bis zu 4500 Euro steuerfrei bleiben. Dies soll auch für freiwillige oder tarifliche Zahlungen der Arbeitgeber gelten. Die Bundesregierung stelle rund eine Milliarde Euro für Corona-Boni für Beschäftigte in Krankenhäusern und in der Pflege bereit.

Beitragsbild: IMAGO / Polical-Moments

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