Apple muss sich im Dauerstreit mit Epic Games erneut vor Gericht behaupten. Der Supreme Court der USA nimmt eine Beschwerde des Konzerns an. Im Kern geht es um die Frage, ob Apple eine frühere gerichtliche Anordnung nur formal befolgt, aber praktisch unterlaufen hat.
Der Oberste Gerichtshof der USA wird sich erneut mit dem Streit zwischen Apple und Epic Games befassen. Das Gericht nahm Apples Beschwerde gegen eine Entscheidung an, nach der der Konzern eine gerichtliche Anordnung im App-Store-Verfahren missachtet haben soll.
Ausgangspunkt ist ein Urteil aus dem Jahr 2021. Damals wurde Apple verpflichtet, Entwicklern zu erlauben, Nutzerinnen und Nutzer auf alternative Bezahlmöglichkeiten außerhalb des App Stores hinzuweisen. Apple setzte diese Vorgabe zwar um, verlangte aber weiterhin eine Gebühr von bis zu 27 Prozent auf bestimmte externe Käufe.
Epic sieht Scheinlösung, Apple sieht Rechtsfrage
Epic Games wertete dieses Modell als Versuch, die gerichtliche Anordnung faktisch zu umgehen. Eine Bundesrichterin gab Epic 2025 recht und stellte eine Missachtung des Gerichts fest. Auch ein Berufungsgericht bestätigte diese Einschätzung.
Apple argumentiert dagegen, man habe die Anordnung nicht verletzt. Der Konzern sieht eine grundsätzliche Rechtsfrage: Darf ein Unternehmen wegen Missachtung belangt werden, wenn es nicht ausdrücklich gegen den Wortlaut einer gerichtlichen Verfügung verstoßen hat, sondern angeblich nur gegen deren Sinn und Zweck?
Mehr als ein Streit um Fortnite
Der Fall reicht weit über Epic Games hinaus. Sollte Apple Recht bekommen, könnte der Konzern wieder mehr Spielraum bei Gebühren und Bedingungen für externe Zahlungen erhalten. Bestätigt der Supreme Court dagegen die Vorinstanzen, wäre das ein deutliches Signal an Plattformbetreiber: Gerichtliche Vorgaben dürfen nicht durch technische oder wirtschaftliche Hürden entwertet werden.
Für Entwickler, Verbraucher und andere Plattformmärkte bleibt der Fall damit hochrelevant. Es geht nicht nur um Apples App Store, sondern um die Frage, wie viel Kontrolle große Digitalkonzerne über Zahlungswege, Provisionen und Kundenzugang behalten dürfen.
SK