Um Liquidität zu gewinnen können ungenutzte Softwarelizenzen sicher verkauft werden. Ob in Folge einer Überlizenzierung oder nach Verlagerung von Arbeitsplätzen oder eben nun durch Corona – jede ungenutzte Version von Microsoft Office und Co. kostet Geld. Diese unnötigen Kosten können bei gleichzeitiger Kapitalfreisetzung vermieden werden. Hierauf hat sich TrustedLicense spezialisiert.
Wenn Sie sich dafür entschieden haben, in Ihrem Unternehmen kostengünstige Used Software einzusetzen, brauchen Sie einen vertrauenswürdigen Partner, um Ihr Vorhaben umzusetzen. Dabei sollte eine vollständige Dokumentation des gesamten Prozesses gegeben sein. Beispielsweise muss der Ersterwerber versichert haben, dass alle Kopien und Installationen gelöscht worden sind. Wir stellen Ihnen hierfür ein umfangreiches Dossier bereit, das Ihnen volle Rechtssicherheit gewährt. Eine reine Übermittlung des Lizenzschlüssels ist nicht rechtmäßig.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat hierzu am 3. Juli 2012 festgestellt, dass sich das Recht auf ausschließliche Verbreitung erschöpft, sobald der Rechteinhaber (meist der Hersteller einer Software) eine Lizenz inklusive unbefristetem Nutzungsrecht entgeltlich an den Erstanwender verkauft.
Einfacher ausgedrückt: Der Erstkäufer darf seine Lizenzen weiterverkaufen – was allerdings selbstverständlich an Bedingungen geknüpft ist. Grundsätzlich darf jede Lizenz nur einmal verwendet werden. Verkauft der Erstanwender die Lizenzen, ist er nicht mehr berechtigt, sie zu nutzen. Er muss die Kopie daher unbrauchbar machen. Dies lassen wir uns bei jedem Software-Ankauf schriftlich versichern. Selbstverständlich können somit auch Teile des Volumenlizenzvertrags verkauft werden. Ein von Unternehmen gern gegangener Weg ist das „Hybrid-Modell“, in dem neue sowie gebrauchte Lizenzen parallel genutzt werden.
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