Die Bundesregierung will ab 2027 eine Teilkrankschreibung einführen. Beschäftigte sollen dann bei längeren Erkrankungen nicht mehr nur vollständig arbeitsunfähig oder vollständig arbeitsfähig sein, sondern in Abstufungen von 25, 50 oder 75 Prozent arbeiten können. Das Modell soll Wiedereinstieg erleichtern und Krankenkassen entlasten – wirft aber auch heikle Fragen nach Druck, Freiwilligkeit und Gesundheitsschutz auf.
Deutschland könnte ab 2027 ein neues Modell für längere Krankheitsphasen bekommen. Die Bundesregierung plant im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit, häufig auch Teilkrankschreibung genannt. Damit würde das bisherige Alles-oder-nichts-Prinzip bei der Arbeitsunfähigkeit aufgebrochen.
Bislang gilt im deutschen Arbeitsrecht im Kern: Wer seine vertraglich geschuldete Arbeit nicht vollständig leisten kann, ist arbeitsunfähig. Eine offizielle Krankschreibung für halbe Tage oder reduzierte Arbeitsstunden gibt es derzeit nicht. Künftig sollen Beschäftigte bei bestimmten längeren Erkrankungen teilweise arbeitsfähig sein können.
Vorgesehen sind feste Stufen: 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Wer beispielsweise normalerweise 40 Stunden pro Woche arbeitet und zu 50 Prozent teilarbeitsfähig ist, könnte 20 Stunden arbeiten. Für den krankheitsbedingt ausfallenden Teil soll es anteiliges Krankengeld geben.
Gedacht für längere Erkrankungen
Die geplante Teilkrankschreibung soll nicht für jede Erkältung oder kurze Erkrankung gelten. Nach dem Gesetzentwurf geht es um nicht nur geringfügige Erkrankungen mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 4 Wochen. Gemeint sind etwa psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, Wirbelsäulenleiden oder onkologische Erkrankungen, bei denen eine schrittweise Belastungssteigerung sinnvoll sein kann.
Damit ähnelt die Idee in Teilen dem Gedanken der stufenweisen Wiedereingliederung. Der Unterschied: Beim sogenannten Hamburger Modell gelten Beschäftigte weiterhin als arbeitsunfähig und kehren unter ärztlicher Begleitung schrittweise zurück. Die neue Teilarbeitsunfähigkeit würde dagegen einen eigenen rechtlichen Status schaffen – zwischen vollständiger Krankschreibung und voller Rückkehr.
Das kann für Betroffene hilfreich sein. Wer nach einer längeren Erkrankung noch nicht voll belastbar ist, könnte den Kontakt zum Arbeitsplatz halten, Arbeitsfähigkeit langsam aufbauen und trotzdem für den ausfallenden Teil abgesichert bleiben. Gerade bei psychischen Erkrankungen oder chronischen Beschwerden kann eine abrupte Rückkehr in Vollzeit überfordern.
Freiwilligkeit wird entscheidend
Der sensible Punkt ist die Freiwilligkeit. Nach den bisherigen Plänen soll Teilarbeitsunfähigkeit nur möglich sein, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind: Die Erkrankung muss ärztlich entsprechend bewertet werden, der Versicherte muss einverstanden sein, und auch der Arbeitgeber muss zustimmen. Er soll prüfen, ob der konkrete Arbeitsplatz für eine teilweise Arbeitsaufnahme geeignet ist.
Genau daran hängt die Akzeptanz des Modells. Wenn Teilkrankschreibung tatsächlich freiwillig bleibt und medizinisch sinnvoll eingesetzt wird, kann sie eine Brücke zurück in den Beruf sein. Wenn sie jedoch in der Praxis als Druckmittel wirkt, könnte sie zum Problem werden.
Die Sorge liegt auf der Hand: Beschäftigte könnten sich gedrängt fühlen, trotz Krankheit zumindest teilweise zu arbeiten. Arbeitgeber könnten bei längeren Ausfällen auf Teilrückkehr drängen. Krankenkassen könnten ein Interesse daran haben, Krankengeldkosten zu senken. Deshalb wird es stark darauf ankommen, wie die medizinischen Kriterien, Dokumentationspflichten und Schutzmechanismen konkret ausgestaltet werden.
Krankenkassen sollen entlastet werden
Die Reform ist Teil eines größeren Pakets zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Finanzlage der Krankenkassen ist angespannt, die Ausgaben steigen, und die Bundesregierung sucht nach Instrumenten, um Beitragssätze zu stabilisieren.
Teilkrankengeld soll dabei 2 Ziele verbinden: Betroffene sollen früher und schonender zurück in Arbeit finden können, zugleich sollen Krankengeldzahlungen reduziert werden, wenn ein Teil der Arbeitsleistung wieder erbracht wird. Nach Ende der Entgeltfortzahlung würde der Arbeitgeber die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlen, während die Krankenkasse für den krankheitsbedingt ausfallenden Teil anteilig Krankengeld zahlt.
Das klingt zunächst ausgewogen. In der Praxis wird es aber kompliziert: Arbeitszeiten müssen angepasst, Entgelt und Teilkrankengeld berechnet, ärztliche Bescheinigungen erweitert und betriebliche Abläufe organisiert werden. Für Personalabteilungen, Ärzte, Krankenkassen und Beschäftigte entsteht damit ein neuer Verwaltungsbereich.
Arbeitgeber bekommen neue Verantwortung
Für Unternehmen bringt die Teilkrankschreibung Chancen und Pflichten. Sie könnten Beschäftigte früher wieder einbinden und Fachkräfte länger im Betrieb halten. Zugleich müssen sie prüfen, ob der Arbeitsplatz überhaupt für eine teilweise Rückkehr geeignet ist.
Nicht jede Tätigkeit lässt sich sinnvoll auf 25, 50 oder 75 Prozent reduzieren. In Büro- und Wissensberufen kann Teilzeitarbeit während einer Genesungsphase leichter organisiert werden. In Pflege, Produktion, Logistik, Handwerk oder Schichtarbeit kann es deutlich schwieriger werden. Dort hängt die Arbeit oft an festen Abläufen, körperlicher Belastung oder Teamstrukturen.
Damit könnte die Reform in der Praxis sehr unterschiedlich wirken. Für manche Beschäftigte wäre sie eine echte Entlastung. Für andere könnte sie kaum nutzbar sein – oder sogar neuen Druck erzeugen.
Ein Modell mit Chancen und Risiken
Befürworter verweisen auf Erfahrungen aus skandinavischen Ländern, in denen Teilarbeitsfähigkeit und Teilkrankengeld bereits länger bekannt sind. Dort kann ein abgestufter Wiedereinstieg helfen, lange Arbeitsunfähigkeiten zu verkürzen und Menschen näher am Berufsleben zu halten.
Kritiker warnen dagegen vor einer Verschiebung der Grenze zwischen Krankheit und Arbeit. Wer krank ist, braucht Schutz, Erholung und medizinische Behandlung. Wenn aus »nicht voll arbeitsfähig« ein »dann eben teilweise arbeitsfähig« wird, kann das für Betroffene belastend werden.
Die Teilkrankschreibung wird deshalb kein kleiner arbeitsrechtlicher Zusatz, sondern ein Kulturwechsel. Sie verändert die Frage, was Arbeitsunfähigkeit bedeutet. Aus einem klaren Ja oder Nein soll ein abgestuftes Modell werden.
Ob das ab 2027 wirklich zu mehr Gesundheit, besserer Wiedereingliederung und geringeren Kosten führt, hängt an der Umsetzung. Entscheidend wird sein, dass Teilkrankschreibung nicht zur Erwartung wird, krank trotzdem verfügbar zu bleiben.
Denn der richtige Gedanke darf nicht lauten: Wer krank ist, soll eben ein bisschen arbeiten. Er müsste lauten: Wer nach längerer Krankheit teilweise belastbar ist und freiwillig zurückkehren möchte, soll das geschützt und fair tun können.
SK