Amazon steht in Deutschland wegen der Einführung von Werbung bei Prime Video unter juristischem Druck. Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht beginnt die mündliche Verhandlung in einer Sammelklage, der sich nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen inzwischen fast 220.000 Kunden angeschlossen haben. Der Fall zählt damit zu den größten Sammelklagen in Deutschland.
Im Zentrum steht eine Änderung, die Amazon Anfang 2024 umgesetzt hatte. Seit dem 5. Februar 2024 zeigt der Konzern bei Prime Video auch in Deutschland Werbung. Wer weiterhin werbefrei streamen will, muss seitdem zusätzlich 2,99 Euro pro Monat zahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält dieses Vorgehen für rechtswidrig. Aus ihrer Sicht hätte Amazon die Zustimmung der Kunden einholen müssen, statt die Vertragsbedingungen einseitig zu verändern.
Amazon weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen argumentiert, Kunden seien vorab informiert worden und die Einführung der Werbung sei im Einklang mit geltendem Recht erfolgt. Genau diese Frage muss nun gerichtlich geklärt werden: Reicht eine Information per E-Mail aus, wenn sich ein kostenpflichtiges Streamingangebot während eines laufenden Vertrags spürbar verändert? Oder braucht es eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden?
Für Verbraucher ist der Fall deshalb so relevant, weil es nicht nur um einzelne Werbeunterbrechungen geht. Prime Video wurde lange als Teil eines kostenpflichtigen Angebots wahrgenommen, bei dem Streaming ohne zusätzliche Werbung möglich war. Wenn dieser Zustand verändert wird und Kunden für die bisherige Werbefreiheit erneut zahlen müssen, stellt sich die Frage, ob damit ein wesentlicher Teil der Leistung verschoben wurde.
Die Verbraucherzentrale Sachsen will erreichen, dass betroffene Kunden Geld zurückbekommen. Nach ihrer Darstellung geht es um 2,99 Euro pro Monat, also 35,88 Euro pro Jahr und Abo. Da die Änderung seit 2024 gilt, kann sich der mögliche Betrag inzwischen auf rund 80 Euro summieren. Anspruchsberechtigt sind nach Angaben der Verbraucherzentrale grundsätzlich Kunden, die vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten, das mindestens bis zum 6. Februar 2024 lief.
Die Sammelklage ist auch deshalb bedeutsam, weil sie auf dem neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz beruht. Dieses soll es Verbrauchern erleichtern, Ansprüche gemeinsam durchzusetzen. Statt dass jeder einzelne Kunde wegen vergleichsweise kleiner Beträge separat klagen muss, kann ein Verband stellvertretend vorgehen. Gerade bei digitalen Abos, Plattformen und Massengeschäften kann dieses Instrument künftig deutlich an Bedeutung gewinnen.
Amazon hatte in einem vorangegangenen Verfahren bereits eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München I bewertete die Einführung von Werbung bei Prime Video im Dezember 2024 als unzulässig. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Während es dort vor allem um Unterlassung ging, zielt die nun verhandelte Sammelklage auf mögliche Schadenersatzansprüche der Kunden.
Für den Streamingmarkt ist das Verfahren ein wichtiger Testfall. Viele Anbieter haben in den vergangenen Jahren ihre Modelle verändert. Nach einer Phase des Wachstums und günstiger Einstiegsangebote setzen Plattformen stärker auf Werbung, Zusatzpakete, Preiserhöhungen und eingeschränkte Account-Nutzung. Der wirtschaftliche Druck ist hoch, weil Inhalte teuer sind und die Profitabilität im Streaminggeschäft lange hinter den Erwartungen zurückblieb.
Genau deshalb beobachten auch andere Anbieter den Fall. Sollte Amazon verlieren, könnte das Signalwirkung haben: Wer laufende Verträge verändert, muss möglicherweise stärker auf ausdrückliche Zustimmung setzen. Für Unternehmen würde das die Flexibilität bei Abo-Modellen einschränken. Für Verbraucher würde es dagegen die Position gegenüber großen Plattformen stärken.
Der Streit berührt auch eine grundsätzliche Entwicklung im digitalen Konsum. Viele Kunden haben Streamingdienste ursprünglich als Alternative zum werbefinanzierten Fernsehen genutzt. Bezahlen sollte gerade bedeuten, nicht von Werbung unterbrochen zu werden. Inzwischen kehrt Werbung in vielen Abo-Modellen zurück – allerdings häufig nicht statt eines Preises, sondern zusätzlich zu einem bestehenden Entgelt. Das verändert die Erwartung an digitale Dienste erheblich.
Für Amazon geht es nicht nur um Rückzahlungen an betroffene Kunden. Der Konzern muss auch sein Geschäftsmodell verteidigen. Werbung ist für große Plattformen ein lukrativer Markt, weil sie zusätzliche Einnahmen neben Abo-Gebühren ermöglicht. Prime Video ist dabei Teil eines größeren Ökosystems aus Versandvorteilen, Streaming, Daten, Handel und Werbevermarktung. Wenn Gerichte enge Grenzen für einseitige Änderungen setzen, kann das die Gestaltung solcher Plattformangebote erschweren.
Ein schnelles Urteil wird nicht erwartet. Sammelklagen dieser Größenordnung sind komplex, und Amazon dürfte im Fall einer Niederlage weitere rechtliche Schritte prüfen. Für die fast 220.000 registrierten Kunden geht es jeweils um relativ überschaubare Beträge. In der Summe aber entsteht ein erhebliches finanzielles und rechtliches Risiko.
Der Fall zeigt, wie stark sich Verbraucherrecht und digitale Geschäftsmodelle inzwischen überschneiden. Streamingabos, Plattformdienste und Online-Mitgliedschaften sind längst Alltagsprodukte. Gerade deshalb wird entscheidend, ob große Anbieter Vertragsbedingungen einseitig verändern dürfen oder ob Kunden solchen Änderungen aktiv zustimmen müssen.
Für Amazon ist die Sammelklage unangenehm. Für Verbraucher könnte sie ein wichtiger Präzedenzfall werden. Und für die gesamte Streamingbranche ist sie ein Warnsignal: Wer aus einem bezahlten Angebot nachträglich ein werbefinanziertes Mischmodell macht, muss damit rechnen, dass Kunden und Verbraucherschützer genauer hinschauen.
SK